Zentrale: | Tel: 02631/8999-0 |
Verwaltung: | Tel: 02631/8999-167 |
Zivilsachen: | Tel: 02631/8999-156 |
Familiensachen: | Tel: 02631/8999-150 |
Güterrechtsregistersachen: | Tel: 02631/8999-117 |
Nachlass- u. Erbschaftsangelegenheiten: | Tel: 02631/8999-232 (Buchstabe A - J und Z) |
Betreuungssachen: | Tel: 02631/8999-171 |
Jugendstrafsachen: | Tel: 02631/8999-141 |
Strafsachen: | Tel: 02631/8999-130 |
Ordnungswidrigkeiten und | Tel: 02631/8999-133 |
Insolvenzsachen: | Tel: 02631/8999-106 |
Zwangsversteigerungssachen: | Tel: 02631/8999-108 |
Zwangsvollstreckung: | Tel: 02631/8999-108 |
Grundbuchsachen: | Tel: 02631/8999-121 |
Rechtsantragstelle: | Tel: 02631/8999-114 |
Beratungshilfestelle: | Tel: 02631/8999-108 |
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Bei dem Amtsgericht Neuwied sind 6 Gerichtsvollzieher/-innen tätig.
Die wesentlichste Aufgabe der Gerichtsvollzieher ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung im Auftrag eines Gläubigers. Zum Aufgabenbereich gehören die Vollstreckungshandlungen bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung in bewegliche körperliche Sachen, zur Erwirkung der Herausgabe, Überlassung und Räumung, die Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners und die Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen.
Um das Tätigwerden eines Gerichtsvollziehers zu veranlassen, benötigt man eine Ausfertigung des sog. Vollstreckungstitels (meist ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, ein gerichtlicher Beschluss oder notarielle Urkunde). Diese Vollstreckungstitel müssen mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein und der Vollstreckungstitel muss dem Schuldner vorher zugestellt worden sein.
Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter des zweiten Einstiegsamtes im Justizdienst und Bediensteter des Amtsgerichts. Er untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.
Ihren Vollstreckungsauftrag können Sie richten an:
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei dem hiesigen Amtsgericht oder den zuständigen Gerichtsvollzieher selbst.
Welcher der Gerichtsvollzieher für Ihren Auftrag örtlich zuständig ist, entnehmen Sie den nachfolgenden Informationen.
Die Gerichtsvollzieher haben Sprechstunden im Amtsgerichtsgebäude, diese können Sie hier nachschlagen.
Die Zuständigkeit und die Sprechzeiten der einzelnen Gerichtsvollzieher können Sie hier nachlesen.
(Die Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans im Internet erfolgt auf freiwilliger Basis als Service-Leistung des Amtsgerichts Neuwied. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.)
Weiter wird Auskunft über die Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher durch
die Gerichtsvollzieherverteilerstelle (Tel.: 02631/8999-120) oder
die Verwaltungsgeschäftsstelle (02631/8999-167 oder -168) erteilt.
Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.
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Das Schiedsamt oder:
Schlichten statt Richten
Sofern eine Partei an einer außergerichtlichen Einigung interessiert ist, kann durch Vermittlung einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes eine Einigung herbeigefügt werden. Besonders sinnvoll ist dies bei Streitigkeiten unter Nachbarn oder Familienangehörigen.
Auch in anderen Streitigkeiten kann das Schiedsamt angerufen werden und zwar in solchen privatrechtlichen Streitigkeiten, die auf Zahlung von Geld gerichtet sind oder deren Streitgegenstand in Geld schätzbar ist. Vorgeschrieben ist die Beteiligung der Schiedsperson dann, wenn eine Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden soll. Der Privatklage muss in aller Regel ein Sühneversuch vorangehen, in dem die Schiedsperson versucht, einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen.
Aus der nachfolgenden Liste ersehen Sie, welche Schiedsfrau oder welcher Schiedsmann für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
Näheres über die Sprechzeiten dieser Personen erfahren Sie auch bei der örtlichen Gemeindeverwaltung und weitere Informationen bietet Ihnen das Internet unter www.bds-rheinland-pfalz.de oder unter dem Stichwort "Schlichten und Güterichter" auf der Homepage des Ministeriums der Justiz in Rheinland-Pfalz.
(Hier können Sie die Broschüren des Ministeriums der Justiz über das Nachbarrecht und das Schiedsverfahren nach der Schiedsamtsordnung, sowie die Broschüre "Schlichten ist besser als richten" herunterladen.)
Nachfolgend sind die Schiedsamtsbezirke und die jeweiligen Schiedsstellen dargestellt.
Verwaltungsbereich Stadt Neuwied:
» Schiedsamtsbezirk I (vom Rheinufer bis zum Bahndamm):
Schiedsmann Michael Ohlenschlager (Vertreter: Peter Hilbich), Deichstraße 8, 56564 Neuwied, Tel.: 015209460249
» Schiedsamtsbezirk II (vom Bahndamm bis zu den angrenzenden Stadtteilen):
Schiedsmann Peter Hilbich (Vertreter: Michael Ohlenschlager), Wilhelm-Schweizer-Straße 3, 56564 Neuwied, Tel.: 02631/9390669
» Schiedsamtsbezirk III (Feldkirchen und Ihrlich):
Schiedsmann Walter Melsbach (Vertreter: Dieter Bleidt), Höhenstraße 37, 56567 Neuwied, Tel.: 02631/72439
» Schiedsamtsbezirk IV (Niederbieber, Segendorf, Oberbieber, Rodenbach, Torney, Altwied):
Schiedsmann Dieter Bleidt (Vertreter: Walter Melsbach), Nodhausener Straße 183, 56567 Neuwied, Tel.: 02631/957715
» Schiedsamtsbezirk V (Engers und Block):
Schiedsmann Adi Geil (Vertreter: Hans-Peter Groschupf), Weiser Straße 8, 56566 Neuwied, Tel.: 02622/3417
» Schiedsamtsbezirk VI (Heimbach-Weis und Gladbach):
Schiedsmann Hans-Peter Groschupf (Vertreter: Adi Geil), Im Bitzen 13, 56566 Neuwied, Tel.: 015221650419
Verwaltungsbereich Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach:
» Schiedsamtsbezirk Rengsdorf I (Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Kurtscheid, Melsbach, Rengsdorf):
Schiedsmann Dr. Martin Schilling (Vertreterin: Rita Lehnert), Im Schauinsland 33, 56579 Rengsdorf, Tel.: 02634/8867
» Schiedsamtsbezirk Rengsdorf II (Anhausen, Meinborn, Hümmerich, Rüscheid, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Straßenhaus, Thalhausen):
Schiedsfrau Rita Lehnert (Vertreter: Rolf-Hans Coers) Bergstraße 9, 56587 Oberhonnefeld, Tel.: 02634/5212
» Schiedsamtsbezirk Waldbreitbach (Waldbreitbach, Niederbreitbach, Breitscheid, Bremscheid, Datzeroth, Roßbach):
Schiedsmann: Rolf-Hans Coers (Vertreter: Dr. Martin Schilling), Roßbacher Str. 17, 53567 Breitscheid, Tel.: 02638/949444
Verwaltungsbereich Verbandsgemeinde Dierdorf:
Dierdorf, Brückrachdorf, Elgert, Giershofen, Wienau,Großmaischeid,Kleinmaischeid, Kausen, Isenburg, Stebach, Marienhausen
Schiedsmann Hans-Werner Lung, Sonnenberg 22, 56271 Isenburg, Tel.: 02601/913010
Vertreter: Alfred Rättig, Krotoszyner Ring 33, 56269 Dierdorf, Tel.: 02689/972981
Verwaltungsbereich Verbandsgemeinde Puderbach:
» Schiedsamtsbezirk I (Dernbach, Döttesfeld, Dürrholz, Harschbach, Linkenbach, Niederhofen, Urbach):
Schiedsmann Wolfgang Müller (Vertreter: Gregor Hoffmann), Raubacher Str. 6, 56317 Urbach, Tel.: 02684/4229
» Schiedsamtsbezirk II (Puderbach, Hanroth, Niederwambach, Oberdreis, Ratzert, Raubach, Rodenbach, Steimel, Woldert):
Schiedsmann Gregor Hoffmann (Vertreter: Wolfgang Müller), Zum Acker 17, 57614 Steimel, Tel.: 02684/958328
Weiter werden Auskünfte über die Zuständigkeit und die Erreichbarkeit der Schiedspersonen durch die Verwaltungsgeschäftsstelle (02631/8999-167 oder -168) erteilt.
Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Neuwied
ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Terminabsprachen vermeiden Wartezeiten.
Zuständig ist Herr Rechtspfleger Thiebes für Antragsteller, deren Nachnamen mit N - Z anfangen, er ist erreichbar unter Tel. 02631/8999-113. Für Antragsteller, deren Nachnamen mit A - M beginnen, ist Herr Rechtspfleger Nadj zuständig, er ist unter der Nummer 02631/8999-114 erreichbar.
Die Beratungshilfestelle
ist donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr für persönliche Auskünfte besetzt (Zimmer 40 im Erdgeschoss). Kurze telefonische Auskünfte werden während der Sprechzeiten erteilt. Ansprechpartnerin ist Frau May Tel: 02631/8999-108.
Für Zahlungen an das Amtsgericht Neuwied verwenden Sie bitte die unter der Telefonnummer 02631/8999-147 zu erfragende Bankverbindung der Gerichtszahlstelle
oder zahlen Sie bar bei der Gerichtszahlstelle (Zimmer 104, 1. OG) ein.
Das Aktenzeichen der Sache ist stets anzugeben bzw. die Angelegenheit genau zu bezeichnen. Die Gerichtszahlstelle nimmt grundsätzlich nur Einzahlungen auf Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungssachen entgegen.
Zahlungen in privaten Angelegenheiten, etwa aufgrund eines Urteils, Mahnbescheids oder Vollstreckungsbescheids leisten Sie nicht an die Gerichtszahlstelle, sondern unmittelbar an den Berechtigten.
Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung der Landesjustizkasse Mainz erhalten, überweisen Sie diesen Rechnungsbetrag bitte auf das darin bezeichnete Konto zu dem genannten Kassenzeichen der Landesjustizkasse.
Gerichtskostenmarken werden in Rheinland-Pfalz nicht mehr verkauft.