Amtsgericht Neuwied
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Geschichte des Amtsgericht Neuwied
Der seit 1997 unter Denkmalschutz stehende Altbau an der Hermannstraße wurde nach einem Entwurf des Bauinspektors Althof, dem Nachfolger von Johann Claudius von Lassaulx, in den Jahren 1854 bis 1856 im neoromanischen Stil als Kreis- und Schwurgericht errichtet. Am 02.07.1856 wurde das Gebäude seiner Bestimmung übergeben.
Von 1878 bis 1933 war in dem Gebäude auch das Landgericht Neuwied untergebracht. 1935/1936 wurde das Gebäude umgebaut und durch einen Flügel an der Bahnhofstraße erweitert. In den Jahren 1973 bis 1975 wurde der an der Bahnhofstraße errichtete Altbau nochmals erweitert.
Bis zur Jubiläumsfeier im Juli 2006 wurde eine umfangreiche Sanierung des Gesamtgebäudes innen und des Altbaus außen vorgenommen. Die Ausstattung umfasste auch eine leistungsfähige EDV-Anlage.
Zuständigkeiten
- Zuständigkeit
Der Amtsgerichtsbezirk Neuwied umfasst das Gebiet der Stadt Neuwied sowie der Verbandsgemeinden Rengsdorf-Waldbreitbach, Dierdorf und Puderbach mit rund 120.000 Gerichtseingesessenen. Das Amtsgericht Neuwied ist für alle Sachen zuständig, die bei einem Amtsgericht anhängig gemacht werden können (außer Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Schifffahrtsregister, Partnerschaftsregister und Standesamtssachen).
- Besondere Zuständigkeit
Das Amtsgericht Neuwied ist Insolvenzgericht und Landwirtschaftsgericht auch für den Amtsgerichtsbezirk Linz am Rhein. Das Schöffengericht und das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Neuwied ist auch zuständig für die Schöffen- und Jugendschöffensachen aus dem Amtsgerichtsbezirk Linz am Rhein.
Eine Sonderzuständigkeit besteht weiterhin in Handels- und Vereinsregistersachen, hier ist das Amtsgericht Montabaur und für Mahnverfahren das Amtsgericht Mayen zuständig.
Personal
Bei dem Amtsgericht Neuwied sind derzeit
12 Richterinnen und Richter,
17 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
20 Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte
18 Justizbeschäftigte
6 Gerichtswachtmeister
und 6 Gerichtsvollzieher/-innen tätig.
Zur außergerichtlichen Schlichtung sind im Amtsgerichtsbezirk 12 Schiedsämter eingerichtet.
Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilungspläne für Richter und Rechtspfleger werden jährlich neu durch die interne Gerichtsorganisation beschlossen.
Den derzeit geltenden Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst finden Sie hier.
(Die Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans im Internet erfolgt auf freiwilliger Basis als Service-Leistung des Amtsgerichts Neuwied. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.)