Organisation
Geschäftsverteilungspläne für Richter und Rechtspfleger werden jährlich neu durch die interne Gerichtsorganisation beschlossen.
Den derzeit geltenden Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst finden Sie hier.
(Die Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans im Internet erfolgt auf freiwilliger Basis als Service-Leistung des Amtsgerichts Neuwied. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.)
Zentrale: | Tel: 02631/8999-0 |
Verwaltung: | Tel: 02631/8999-167 |
Zivilsachen: | Tel: 02631/8999-156 |
Familiensachen: | Tel: 02631/8999-150 |
Güterrechtsregistersachen: | Tel: 02631/8999-117 |
Nachlass- u. Erbschaftsangelegenheiten: | Tel: 02631/8999-232 (Buchstabe A - J) |
Betreuungssachen: | Tel: 02631/8999-171 |
Jugendstrafsachen: | Tel: 02631/8999-141 |
Strafsachen: | Tel: 02631/8999-130 |
Ordnungswidrigkeiten und | Tel: 02631/8999-133 |
Insolvenzsachen: | Tel: 02631/8999-106 |
Zwangsversteigerungssachen: | Tel: 02631/8999-108 |
Zwangsvollstreckung: | Tel: 02631/8999-108 |
Grundbuchsachen: | Tel: 02631/8999-121 |
Rechtsantragstelle: | Tel: 02631/8999-114 |
Beratungshilfestelle: | Tel: 02631/8999-108 |
Für Zahlungen an das Amtsgericht Neuwied verwenden Sie bitte die unter der Telefonnummer 02631/8999-147 zu erfragende Bankverbindung der Gerichtszahlstelle
oder zahlen Sie bar bei der Gerichtszahlstelle (Zimmer 104, 1. OG) ein.
Das Aktenzeichen der Sache ist stets anzugeben bzw. die Angelegenheit genau zu bezeichnen. Die Gerichtszahlstelle nimmt grundsätzlich nur Einzahlungen auf Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungssachen entgegen.
Zahlungen in privaten Angelegenheiten, etwa aufgrund eines Urteils, Mahnbescheids oder Vollstreckungsbescheids leisten Sie nicht an die Gerichtszahlstelle, sondern unmittelbar an den Berechtigten.
Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung der Landesjustizkasse Mainz erhalten, überweisen Sie diesen Rechnungsbetrag bitte auf das darin bezeichnete Konto zu dem genannten Kassenzeichen der Landesjustizkasse.
Gerichtskostenmarken werden in Rheinland-Pfalz nicht mehr verkauft.