Zuständigkeiten
- Zuständigkeit
Der Amtsgerichtsbezirk Neuwied umfasst das Gebiet der Stadt Neuwied sowie der Verbandsgemeinden Rengsdorf-Waldbreitbach, Dierdorf und Puderbach mit rund 120.000 Gerichtseingesessenen. Das Amtsgericht Neuwied ist für alle Sachen zuständig, die bei einem Amtsgericht anhängig gemacht werden können (außer Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Schifffahrtsregister, Partnerschaftsregister und Standesamtssachen).
- Besondere Zuständigkeit
Das Amtsgericht Neuwied ist Insolvenzgericht und Landwirtschaftsgericht auch für den Amtsgerichtsbezirk Linz am Rhein. Das Schöffengericht und das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Neuwied ist auch zuständig für die Schöffen- und Jugendschöffensachen aus dem Amtsgerichtsbezirk Linz am Rhein.
Eine Sonderzuständigkeit besteht weiterhin in Handels- und Vereinsregistersachen, hier ist das Amtsgericht Montabaur und für Mahnverfahren das Amtsgericht Mayen zuständig.
Personal
Bei dem Amtsgericht Neuwied sind derzeit
12 Richterinnen und Richter,
17 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
20 Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte
18 Justizbeschäftigte
6 Gerichtswachtmeister
und 6 Gerichtsvollzieher/-innen tätig.
Zur außergerichtlichen Schlichtung sind im Amtsgerichtsbezirk 12 Schiedsämter eingerichtet.